Das Gericht in Frankfurt/M. hat die Schadensersatzklage der DB gegen den tschechischen Stahlhersteller Moravia Steel abgewiesen

Das Gericht in Frankfurt/M. hat die Schadensersatzklage der DB gegen den tschechischen Stahlhersteller Moravia Steel abgewiesen
@Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

Das Landgericht Frankfurt hat diese Entscheidung mit der Begründung getroffen, dass die Klage verjährt ist.


Die DB-Gesellschaften (u.a. DB Netz AG ) werden gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main am 3. August 2022 Berufung einlegen wegen gravierender Fehler im Sachverhalt und in der rechtlichen Beurteilung.

Das Gericht geht davon aus, dass DB-Mitarbeiter das Schienenkartell bereits 2007, also fünf Jahre vor dem Bundeskartellamt, hätten aufdecken können und es nur aus grober Fahrlässigkeit nicht erkannt haben.

Die DB weist diese Anschuldigung entschieden zurück:

"Selbst die Unternehmen haben die Verstöße ihrer Mitarbeiter erst 2011 erkannt - und das auch nur, weil ein Kronzeuge aus dem Kreis der Kartellbeteiligten das Bundeskartellamt und die Strafverfolgungsbehörden auf das Kartell aufmerksam gemacht hat", so die DB.

Das Bundeskartellamt verhängte 2012 und 2013 Bußgelder in Höhe von insgesamt 134,5 Millionen Euro gegen Moravia Steel und andere Kartellteilnehmer. Im Dezember 2012 erhob die DB vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro.

Der DB ist es gelungen, mit den Stahlherstellern ThyssenKrupp, Voestalpine und Stahlberg Roensch frühzeitig hohe Schadensersatzzahlungen zu vereinbaren. Der größte Teil davon ist in den Bundeshaushalt geflossen.

Der tschechische Stahl- und Schienenhersteller Moravia A.S. wurde bei dieser Klage von der Anwaltskanzlei Clifford Chance vertreten, die erklärte:

"Die anderen in diesem Fall angeklagten Unternehmen waren die Moravia Deutschland GmbH, die Stahlberg Roensch GmbH und Constantin Stahlberg, der ehemalige Eigentümer der Stahlberg Roensch Gruppe. Das Verfahren begann im Jahr 2014. Aufgrund von Preis- und Quotenregelungen bei Verträgen über die Lieferung von Gleisanlagen hatten mehrere Unternehmen der Deutschen Bahn Forderungen in Höhe von 500 Millionen Euro zuzüglich Zinsen geltend gemacht. Die Deutsche Bahn hatte sich in den vergangenen Jahren bereits mit verschiedenen Unternehmen außergerichtlich über das Schienenkartell geeinigt, dennoch wurden Ansprüche in Höhe von über 200 Millionen Euro geltend gemacht", sagt die Kanzlei und fügt hinzu:

"Das Landgericht Frankfurt am Main wies daraufhin am 3. August 2022 die Klage ab. Die Beklagten argumentierten, die Deutsche Bahn habe von den Absprachen gewusst oder wissen müssen und diese geduldet. Das Gericht folgte dieser Argumentation in den Urteilsgründen und wies die Klagen als verjährt ab - ohne sich mit der Frage zu befassen, ob den Unternehmen der Deutschen Bahn tatsächlich Ansprüche gegen Moravia Steel zustehen."

Die DB beharrt jedoch auf ihrer Entschädigungsforderung: "Die DB macht nicht nur eigene Schadensersatzansprüche geltend, sondern verlangt auch den Ersatz des von den Zuwendungsgebern verursachten Schadens. Die Bahnbeschaffungen wurden überwiegend mit Mitteln des Bundes und anderer Zuwendungsgeber finanziert", schließt die DB ihre Stellungnahme.

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