Ziel dieser Regelung ist es, die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die umweltfreundlicheren Verkehrsträger Binnenschifffahrt und Schiene zu fördern und zur Verringerung der CO2-Emissionen und der Überlastung der Straßen beizutragen.
Deutschland forderte folgende Änderungen an der Regelung:
- Verlängerung bis Ende 2026
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eine Aufstockung des Haushalts um 388,5 Millionen Euro, wodurch sich der Gesamthaushalt auf ca. 1,5 Milliarden Euro erhöht
- Änderungen des Umfangs der förderfähigen Kosten, insbesondere die Einführung der Möglichkeit, den Ersatz bestehender Umschlaganlagen und Ausrüstungen zu unterstützen
Die Europäische Kommission hat diese Änderungen geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Regelung weiterhin notwendig und angemessen ist, um die Nutzung der Binnenschifffahrt und des Schienengüterverkehrs im Einklang mit den Zielen der EU-Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und des Europäischen Green Deal zu fördern, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.