Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Bombardier durch Alstom genehmigt

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Bombardier durch Alstom genehmigt
Margrethe Vestager, European Commissioner for Competition; photo @Lukasz Kobus, European Union

Die Genehmigung ist an die Bedingung geknüpft, dass ein von Alstom angebotenes Verpflichtungspaket vollständig erfüllt wird.


Die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte dazu: "Alstom und Bombardier sind führende Anbieter von hochmodernen Zügen, die täglich von Millionen von Fahrgästen in der Europäischen Union genutzt werden. Dank der umfassenden Abhilfemaßnahmen, die angeboten wurden, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken in den Bereichen Hochgeschwindigkeitszüge, Fernverkehrszüge und Signalsysteme für den Fernverkehr auszuräumen, konnte die Kommission diese Transaktion zügig prüfen und genehmigen. Aus dem Zusammenschluss von Alstom und Bombardier wird ein stärkeres Unternehmen hervorgehen. Gleichzeitig wird sich das neue Unternehmen dank dieser Abhilfemaßnahmen weiterhin auf seinen Kernmärkten behaupten können, was den europäischen Kunden und Verbrauchern zugute kommt."

Das Vorhaben war ursprünglich für das Jahr 2020 angekündigt worden. Die Untersuchung der Kommission ergab jedoch, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form in den folgenden Bereichen Anlass zu ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegeben hätte:

  • very high-speed rolling stock where the merged entity would have become the undisputed market leader with a significant market position
  • mainline rolling stock where the merged entity would have strengthened the Parties' already large combined position in particular in France and German
  • mainline signalling where the merged entity would have had the ability and the incentive to make it more difficult for other suppliers of ETCS OBUs to interface with its many already installed signalling systems (legacy OBUs) and its already operating fleet of trains (the largest in the EEA). Furthermore, the merger risked making the merger an unavoidable supplier of legacy OBUs in the Netherlands 

Um diese Bedenken auszuräumen, bot Alstom (unter anderem) folgende Verpflichtungen an:

  • the divestment of 1. Alstom's mainline Coradia Polyvalent platform, (b) Alstom's production facility located in Reichshoffen in France, (c) Bombardier's mainline Talent 3 platform, and (d) part of Bombardier's production facility located in Hennigsdorf in Germany
  • the divestment of Bombardier's assets currently contributing to its joint very high-speed platform with Hitachi, the “Zefiro V300"
  • the supply of legacy OBUs and necessary interfacing information and support, in favour of signalling competitors

Die Europäische Kommission kam daher zu dem Schluss, dass der geplante Zusammenschluss in der durch die Verpflichtungszusagen geänderten Form keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

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