TEN-V: Ratsentscheidung zur Sicherstellung einer nachhaltigen Konnektivität in Europa

TEN-V: Ratsentscheidung zur Sicherstellung einer nachhaltigen Konnektivität in Europa

Die gestern im Rat erzielte Einigung ermöglicht es der EU, den Aufbau eines nachhaltigen und intelligenten transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) voranzutreiben, das 424 Großstädte mit Häfen, Flughäfen und Eisenbahnterminals verbindet.


Zu diesem Zweck wird in der überarbeiteten Verordnung beispielsweise gefordert, dass auf den TEN-V-Personenverkehrsstrecken bis 2040 Züge mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h oder schneller fahren können. Sie fordert mehr Umschlagterminals, verbesserte Abfertigungskapazitäten an Güterterminals, kürzere Wartezeiten an Eisenbahngrenzübergängen und längere Züge, um mehr Güter auf umweltfreundlichere Verkehrsträger zu verlagern. Alle 424 Großstädte entlang des TEN-V-Netzes müssen Pläne für eine nachhaltige urbane Mobilität aufstellen, um die emissionsfreie Mobilität zu fördern und den öffentlichen Nahverkehr auszubauen und zu verbessern. Außerdem sind Bestimmungen enthalten, die das TEN-V-Netz widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen des Klimawandels machen sollen. Und der Kommissionsvorschlag stärkt die Verwaltung des TEN-V, um die rechtzeitige Fertigstellung des Netzes zu gewährleisten - bis 2030 für das Kernnetz, bis 2040 für das erweiterte Kernnetz und bis 2050 für das größere, umfassende Netz.

"Die Entwicklung eines guten Verkehrsnetzes in ganz Europa ist von entscheidender Bedeutung. Nicht nur, damit sich unsere Bürgerinnen und Bürger schnell und zuverlässig fortbewegen können, sondern auch, damit sich unsere Unternehmen weiterentwickeln und das Potenzial des Binnenmarktes voll ausschöpfen können", sagt Verkehrsminister Martin Kupka für die tschechische Ratspräsidentschaft.

Der Vorschlag wird auch die Verkehrsverbindungen mit der Ukraine und der Republik Moldau stärken, um die Kapazität der "Solidarity Lanes" zu erhöhen, die für Importe und Exporte zwischen beiden Ländern und der EU genutzt werden.

Die gestrige Einigung wird die Grundlage für die Diskussionen zwischen der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament im Rahmen von Trilogien bilden. Das Parlament wird seinen Standpunkt voraussichtlich Anfang nächsten Jahres festlegen und damit den Weg für den Abschluss des Mitentscheidungsverfahrens und die Annahme der neuen TEN-V-Verordnung Ende 2023 ebnen. Die neue Verordnung sollte im Jahr 2024 in Kraft treten.

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