Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von vergangener Woche beschlossen, mit einer Änderung des Eisenbahngesetzes die notwendigen Grundlagen für dieses Bewilligungsverfahren zu schaffen, denn das Land hat ein grosses Interesse daran, dass der grenzüberschreitende Bahnverkehr möglichst reibungslos und ungehindert funktioniert. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Förderung der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene.
Lange Zeit mussten Rollmaterialhersteller und Eisenbahnunternehmen, die neue Züge in mehreren Ländern einsetzen wollten, in jedem Land ein Zulassungsverfahren durchlaufen. Mit der sogenannten technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets hat die EU diese Verfahren harmonisiert und vereinfacht: Ab Mitte Juni 2019 wird die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) für die Zulassung von Rollmaterial für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig sein. Derzeit können Hersteller und Unternehmen aus der Schweiz dank einer Übergangslösung, die bis Ende 2023 befristet ist, an den einheitlichen europäischen Verfahren teilnehmen.
Längerfristig plant der Bundesrat, die neue EU-Lösung dauerhaft zu übernehmen. Zu diesem Zweck beabsichtigt er, das Eisenbahngesetz zu ändern. Nach einem weitgehend positiven Vernehmlassungsergebnis hat der Bundesrat dem Parlament in der vergangenen Woche die entsprechende Vorlage unterbreitet. Damit die Schweiz vollumfänglich und dauerhaft an den europäischen Verfahren teilnehmen kann, muss auch das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den Landverkehr angepasst werden. Dies ist aufgrund der ungelösten institutionellen Fragen zwischen der Schweiz und der EU noch nicht möglich.