Eisenbahnverbände fordern ETS-Fördermittel für den Schienenverkehr

Eisenbahnverbände fordern ETS-Fördermittel für den Schienenverkehr
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Europäische Verbände der Schienen- und Kombiverkehrsbranche fordern, dass die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem zur Förderung von Investitionen in den Schienenverkehr verwendet werden, und argumentieren, dass der umweltfreundlichste Massentransportträger einen gerechteren Anteil an den Mitteln aus dem CO₂-Markt erhalten sollte.

Europäische Verbände aus dem Schienen- und Kombiverkehr haben die Europäische Kommission aufgefordert, bei der bevorstehenden Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems den Beitrag des Schienenverkehrs zur Dekarbonisierung anzuerkennen.

Die Kommission wird voraussichtlich am 17. Juli 2026 ihren Vorschlag zur Überarbeitung des Emissionshandelssystems (ETS) vorlegen, um den CO₂-Markt an das Klimaziel der EU für 2040 und die Wettbewerbsziele anzupassen.

In einer gemeinsamen Erklärung vertreten die Verbände die Auffassung, dass die Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem dazu verwendet werden sollten, Branchen zu belohnen, die ihre Emissionen bereits gesenkt haben, und eine weitere Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene zu fördern.

Sie weisen darauf hin, dass bereits mehr als 80 % des Schienenverkehrs in der EU elektrifiziert sind, während auf den Schienenverkehr weniger als 1 % der Treibhausgasemissionen des Verkehrs entfallen. Gleichzeitig ist der elektrifizierte Schienenverkehr über den Strommarkt indirekt den Kosten des Emissionshandelssystems (ETS) ausgesetzt.

Der Erklärung zufolge belaufen sich die Kosten des Emissionshandelssystems (ETS) für den elektrifizierten Schienenverkehr in der EU-27 bei einem CO₂-Preis von 79,36 € pro Tonne CO₂ auf rund 571 Millionen € pro Jahr. Sollte der CO₂-Preis im Jahr 2027 auf 110 Euro pro Tonne steigen, könnten diese jährlichen Kosten 790 Millionen Euro übersteigen.

Die Verbände fordern nicht, dass der Schienenverkehr vom Emissionshandelssystem ausgenommen wird. Stattdessen wollen sie, dass ein Teil der Einnahmen durch Investitionen in die Kapazitäten des Personen- und Güterverkehrs wieder in die Branche zurückfließt.

Zu den vorgeschlagenen Prioritäten zählen Hochgeschwindigkeits-, Regional- und Stadtverkehr im Schienenpersonenverkehr, Güterverkehrskorridore, die Elektrifizierung von Bahnhöfen und Depots, die Traktionsstromversorgung, die Modernisierung des rollenden Materials sowie Instrumente zur Steigerung der digitalen Kapazitäten.

Im Güterverkehr hebt die Erklärung hervor, dass täglich rund 1.000 intermodale Zugverbindungen verkehren, die etwa 1.300 Terminals in ganz Europa miteinander verbinden. Die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene und der kombinierte Verkehr können laut den Unterzeichnern den Energieverbrauch pro Tonnenkilometer um bis zu 70 % und die CO₂-Emissionen um 60–90 % senken.

Der Schienengüterverkehr ist jedoch noch weit vom EU-Ziel eines Marktanteils von 30 % bis 2030 entfernt. Als wesentliche Hindernisse nennen die Verbände infrastrukturelle Engpässe, unzureichende Güterzugtrassen, Zugtrassen mit einer Länge von weniger als 740 Metern, unvollständige grenzüberschreitende Interoperabilität sowie begrenzte Finanzmittel für intermodale Terminals.

In der Erklärung wird gefordert, dass ETS-basierte Finanzierungsinstrumente – darunter der Innovationsfonds, der Modernisierungsfonds, der Sozialklimafonds, ETS2 und künftige ETS-Investitionsinstrumente – vorrangig für Schienenprojekte eingesetzt werden, die zu einer messbaren CO₂-Einsparung führen.

Die Unterzeichner argumentieren zudem, dass eine Verkehrsverlagerung zu sofortigen Emissionsminderungen führen kann, während die technologische Dekarbonisierung anderer Verkehrsträger möglicherweise länger dauern wird, bis sie in großem Maßstab umgesetzt werden kann.

Die gemeinsame Erklärung wurde von AERRL, ALLRAIL, CER, ERFA, EIM, UIP, UIRR und UNIFE unterzeichnet.


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