Schweiz: Weiterentwicklung des Güterverkehrs in 2 Varianten
@hpgruesen by pixabay

Der Bundesrat will den Güterverkehr im Hinblick auf die energie- und klimapolitischen Ziele und die Bedeutung des Schienenverkehrs für die Versorgungssicherheit der Schweiz weiterentwickeln. Er hat deshalb beschlossen, zwei Varianten in die Vernehmlassung zu geben.



Die erste Option sieht modernisierte Rahmenbedingungen für den Schienengüterverkehr mit umfangreicher finanzieller Unterstützung durch den Bund vor. Die zweite setzt auf wettbewerbliche Anreizinstrumente. Dies hätte jedoch zur Folge, dass wichtige Schienengüterverkehrsleistungen wegfallen und auf die Straße verlagert werden. Die digitale automatische Kopplung im Schienengüterverkehr wird durch beide Optionen unterstützt, ebenso wie die Rheinschifffahrt.

Dem Schienengüterverkehr ist es in den letzten zehn Jahren nicht gelungen, seinen Marktanteil wie erwartet zu erhöhen.

Der von SBB Cargo angebotene Einzelwagenverkehr ist nach wie vor sehr aufwändig und teuer. Einzelne Wagen werden von verschiedenen Anschlussgleisen abgeholt und in Rangierbahnhöfen zu ganzen Zügen für den Weitertransport zusammengestellt. SBB Cargo steht deshalb vor grossen finanziellen Problemen.

Angesichts dieser Entwicklungen hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, ein Konzept für die künftige Ausrichtung des Güterverkehrs vorzulegen. Dabei berücksichtigt der Bundesrat auch die Ziele der Klima- und Energiepolitik sowie der Versorgungssicherheit. Gemäss der Klimastrategie 2050 ist das Ziel für den Güterverkehr die Umstellung des Güterverkehrs auf erneuerbare Treibstoffe und die Verlagerung auf die Schiene.

In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat beschlossen, zwei Optionen für die Weiterentwicklung des Güterverkehrs in die Vernehmlassung zu geben.

Die erste Option zielt darauf ab, den Schienengüterverkehr technisch und organisatorisch zu modernisieren, die Kette Schiene-Schifffahrt zu stärken und damit die Treibhausgasemissionen des Güterverkehrs deutlich zu reduzieren. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat eine gezielte finanzielle Unterstützung vor. Der Bund soll die Anbieter von Einzeltransporten finanziell entschädigen können. Zudem sind finanzielle Beiträge für die Einführung der digitalen automatischen Kupplung vorgesehen. Diese wird dazu beitragen, den Schienengüterverkehr zu vereinfachen, zu beschleunigen und zu verbilligen. Sie wird deshalb von allen europäischen Bahnen koordiniert unterstützt. In dieser Option schlägt der Bundesrat zudem vor, die Güterumschlagsanlagen und die Bereitstellung der Infrastruktur für den Rhein finanziell zu unterstützen und einen Bonus in Form eines Beitrags zur Entlastung der Bahnen einzuführen. Die Kosten für diese Massnahmen belaufen sich auf rund 600 Millionen Franken über einen Zeitraum von vier Jahren. Danach soll sich das neue System schrittweise selbständig machen.

Bei der zweiten Option wird auf staatliche Finanzhilfen für den Einzelwagenverkehr verzichtet. Grundsätzlich soll der Schienengüterverkehr im Wettbewerb mit dem Straßenverkehr angeboten und finanziert werden. Diese Option sieht aber auch die Unterstützung der Rheinschifffahrt und Modernisierungsbeiträge vor, insbesondere die finanzielle Unterstützung der Industrie bei der Einführung digitaler, automatischer Verbindungen. Dies ist wichtig für den grenzüberschreitenden Verkehr. Ähnlich wie bei der ersten Option sind auch hier Subventionen für Umschlag- und Ladehilfsmittel sowie ein "Ladebonus" vorgesehen. Diese Option ist mit Bundesausgaben von rund 120 Millionen Franken über vier Jahre verbunden. Der Bundesrat geht davon aus, dass bei dieser Variante der Einzelwagenverkehr mittelfristig aufgegeben werden muss und eine Verlagerung des Verkehrs auf die Strasse eine Zunahme von rund 650 000 Lkw-Fahrten pro Jahr bedeuten würde. Außerdem wäre ein hochwertiger Schienenverkehr nur dort möglich, wo ein höheres Verkehrsaufkommen herrscht, d. h. in städtischen Gebieten. Der Marktanteil der Schiene würde wahrscheinlich um 5 bis 6 Prozentpunkte und im innerstaatlichen Verkehr um etwa 15 Prozentpunkte zurückgehen.

Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes wird die Finanzierung der geplanten Massnahmen bei der Ausarbeitung der Botschaft sorgfältig geprüft werden müssen.

Die Konsultation zur weiteren Entwicklung des Schienengüterverkehrs läuft bis zum 24. Februar 2023.

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