Der Fall betrifft Kupplungen für Güterwagen und deren Behandlung im grenzüberschreitenden Schienenverkehr. Greenbrier macht geltend, dass die Entscheidung der CBP die Einstufung von Eisenbahnwaggons und deren Bauteilen bei der Beförderung durch das nordamerikanische Verkehrssystem verändert.
Greenbrier macht geltend, dass die Eisenbahnwaggons seit Jahrzehnten als mobile Transportmittel im Einsatz sind, die im Rahmen der Verpflichtungen als öffentlicher Verkehrsbetreiber zwischen verschiedenen Beförderungsunternehmen und über Grenzen hinweg verkehren. Das Unternehmen erklärte, diese Entscheidung könnte zusätzliche regulatorische Kosten für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr verursachen und den Güterverkehr innerhalb Nordamerikas beeinträchtigen.
Greenbrier erklärte, man habe im Einklang mit etablierten Transportpraktiken, geltendem Recht und behördlichen Vorgaben gehandelt. Das Unternehmen machte in seiner Erklärung keine Angaben dazu, welche unmittelbaren betrieblichen oder finanziellen Maßnahmen es als Reaktion auf die Entscheidung der CBP ergreifen könnte.
Der in Oregon ansässige Hersteller erklärte, er werde weiterhin mit der CBP und anderen Behörden zusammenarbeiten und gleichzeitig versuchen, seine Rechtsposition zu verteidigen. Greenbrier entwickelt, baut und vermarktet Güterwagen in Nordamerika, Europa und Brasilien und bietet Dienstleistungen in den Bereichen Räder, Ersatzteile, Wartung, Nachrüstung, Leasing und Flottenmanagement an. Das Unternehmen verfügt über eine Leasingflotte von rund 16.800 Eisenbahnwaggons, die überwiegend aus der eigenen Produktion stammen.