SBB reorganisiert Einzelwagenverkehr unter Suisse Cargo Logistics

SBB reorganisiert Einzelwagenverkehr unter Suisse Cargo Logistics
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Die Reform richtet sich gegen anhaltende finanzielle Verluste, schrumpfende Volumina und veraltete Ausrüstung im Güterverkehr.

SBB Cargo führt im Rahmen des Konzepts Suisse Cargo Logistics Änderungen im Einzelwagenverkehr ein.

Im Jahr 2024 waren sowohl der Einzelwagenverkehr als auch der kombinierte Verkehr defizitär. Die SBB weist für den Güterverkehr einen Verlust von 76 Millionen Franken (rund 79,4 Millionen Euro) aus. Die Mengen im Einzelwagenverkehr sind in den letzten zehn Jahren um rund ein Drittel gesunken, trotz eines grossen Schienennetzes und vergleichsweise tiefer Tarife. Das Ganzzuggeschäft bleibt finanziell tragfähig.

Ab dem Fahrplanwechsel 2026/27 (13. Dezember 2026) wird ein neues Produktionsmodell für den Einzelwagenverkehr eingeführt. Ziele sind unter anderem die Vereinfachung und Verbesserung der Kosteneffizienz und Robustheit. Das Modell wird gemeinsam mit den Kunden ausgearbeitet. Im Rahmen des neuen Modells werden Bedienungspunkte mit geringer Nachfrage aus dem Netz des Einzelwagenverkehrs von SBB Cargo Schweiz gestrichen. Diese Punkte sind öffentliche Infrastruktur und stehen weiterhin für andere Operateure oder für die Nutzung im kombinierten Verkehr und im Ganzzugverkehr zur Verfügung.

Die SBB geht davon aus, dass rund 98 % der heute im Einsatz stehenden Wagen auch nach der Reduktion der Bedienpunkte im neuen Netz abgefertigt werden können. Die festen Transportmengen werden in Kundenverträgen festgelegt, die derzeit ausgehandelt werden. Die genauere Netzkonfiguration wird für Anfang 2026 erwartet.

Die betrieblichen Veränderungen haben Auswirkungen auf den Personalbestand und die Infrastruktur. Die SBB plant, den Personaleinsatz und den Einsatz der Lokomotiven an die veränderte Verkehrsnachfrage anzupassen. Die Depots werden reduziert. Geprüft werden unter anderem die Stellen des Lokpersonals in Brig, Buchs SG und Chiasso. Auch beim Rangierpersonal kann es zu Verschiebungen kommen. Die Anzahl der betroffenen Mitarbeitenden wird im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern festgelegt.

Die SBB weist darauf hin, dass der Einzelwagenverkehr zwar keine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung darstellt, sie aber in einem wettbewerbsorientierten Güterverkehrsmarkt tätig ist und kostendeckende Strecken bedienen muss. Das Unternehmen warnt vor einem mittelfristigen Fachkräftemangel, vor allem wegen anstehender Pensionierungen, und sieht einen Bedarf an Flexibilität beim Einsatz von Spezialisten.

Der Einzelwagenverkehr umfasst die Abholung einzelner Wagen von den Abstellgleisen oder Rampen der Kunden, die Sortierung in den Rangierbahnhöfen und die Weiterverteilung an die Bestimmungsgleise oder Rampen. Zu den beförderten Gütern gehören palettierte Stückgüter, Konsumgüter und Briefe.


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