Die Europäische Kommission schlägt Regeln für einheitliches Fahrkartenangebot bei Bahnreisen mit mehreren Betreibern vor

Die Europäische Kommission schlägt Regeln für einheitliches Fahrkartenangebot bei Bahnreisen mit mehreren Betreibern vor
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Das am 14. Mai vorgestellte Paket zielt auf den regionalen, Fern- und grenzüberschreitenden Schienenverkehr innerhalb der EU ab.

Die Europäische Kommission hat drei Gesetzesvorschläge verabschiedet, um die Buchung von Durchfahrtskarten bei mehreren Bahnunternehmen zu ermöglichen und die Fahrgastrechte auf die gesamte Reise auszuweiten.

Gemäß dem Vorschlag könnten Fahrgäste kombinierte Bahnverbindungen verschiedener Anbieter als ein einziges Ticket in einem einzigen Vorgang suchen, vergleichen und kaufen. Die Tickets könnten entweder über unabhängige Ticketplattformen oder über die eigenen Vertriebskanäle der Bahnunternehmen erworben werden.

Bei Reisen mit mehreren Beförderungsunternehmen, die im Rahmen eines einzigen Fahrscheins gebucht wurden, gelten die Fahrgastrechte in vollem Umfang für die gesamte Reise. Im Falle verpasster Anschlüsse hätten die Fahrgäste Anspruch auf Unterstützung, Umschicht, Erstattung und Entschädigung.

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Die Kommission schlägt zudem neue Verpflichtungen für Ticketplattformen und Eisenbahnunternehmen vor, um einen fairen Zugang zum Ticketvertrieb zu gewährleisten. Die Plattformen wären verpflichtet, Angebote neutral darzustellen und, soweit möglich, eine Sortierung nach Treibhausgasemissionen zu ermöglichen. Die Vorschriften würden Verkehrsunternehmen und Ticketplattformen dazu verpflichten, faire, angemessene und diskriminierungsfreie Geschäftsvereinbarungen zu schließen.

Die Initiative zielt darauf ab, die Zersplitterung der Buchungssysteme und den unzureichenden Fahrgastschutz bei Reisen zu beheben, bei denen Tickets von verschiedenen Anbietern kombiniert werden. Nach Angaben der Kommission haben grenzüberschreitende Bahnreisende derzeit Schwierigkeiten, Reiseoptionen zu vergleichen und Verbindungen zu kombinieren.

Die Vorschläge werden nun im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Parallel dazu wird von den Mitgliedstaaten erwartet, dass sie die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme zum Austausch multimodaler Verkehrsdaten über nationale Zugangspunkte beschleunigen.

Das Paket ist Teil des EU-Aktionsplans zur Förderung des Fern- und grenzüberschreitenden Schienenverkehrs und ergänzt die Initiative „Connecting Europe through high-speed rail“.

Die Zahl der Bahnreisenden in der EU erreicht im Jahr 2024 8,7 Milliarden Fahrten

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Bahnreisende in der Europäischen Union unternahmen im Jahr 2024 8,7 Milliarden Fahrten und legten dabei 444,5 Milliarden Personenkilometer (pkm) zurück, wie aus den neuesten Daten von Eurostat hervorgeht. Die Zahlen beziehen sich auf große Eisenbahnunternehmen mit mindestens 100 Millionen Personenkilometern pro Jahr.

Deutschland und Frankreich verzeichneten mit 109,1 Milliarden bzw. 107,3 Milliarden Personenkilometern die höchsten Beförderungsleistungen im Schienenpersonenverkehr. Es folgte Italien mit 55,9 Milliarden Personenkilometern.

Am anderen Ende der Skala verzeichneten sechs EU-Länder im Jahr 2024 weniger als 1 Milliarde Personenkilometer: Litauen und Estland verzeichneten jeweils 0,4 Milliarden Personenkilometer, Luxemburg 0,6 Milliarden, Lettland und Griechenland jeweils 0,7 Milliarden und Slowenien 0,9 Milliarden.

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Pro Kopf betrachtet verzeichnete Luxemburg mit 46,2 Fahrten pro Einwohner den höchsten Anteil an Bahnreisenden im Verhältnis zur Bevölkerung. Es folgten Österreich mit 35,6 und Dänemark mit 35,2. Die niedrigsten Anteile wurden in Griechenland (1,4), Litauen (1,8) und Bulgarien (3,3) verzeichnet.

Die Daten beziehen sich auf den Personenverkehr der größten Eisenbahnunternehmen. Die Zahlen für Belgien sind vertraulich; daher sind in den EU-Gesamtwerten für Personenkilometer die Daten für Belgien nicht enthalten, da die nationalen Daten nicht aus den aggregierten Zahlen abgeleitet werden können.


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