Die Güterbahnen: Die Güterbahnen unterstützen den Gesetzesentwurf

Die Güterbahnen: Die Güterbahnen unterstützen den Gesetzesentwurf
© Die Güterbahnen

Die Vorlage des Entwurfs für das "3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" durch den Bundesverkehrsminister wird von den Güterbahnen sehr begrüßt. Der Verband "Die Güterbahnen" erwartet, dass die Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut in erster Linie in die Verbesserung und den Ausbau der Schieneninfrastruktur fließen und damit dem Güterverkehr zugute kommen werden.


Der Geschäftsführer der Güterbahnen, Peter Westenberger, zeigte sich zufrieden mit dem "weitgehend gelungenen Gesetzesentwurf des Verkehrsministeriums, der Versäumnisse und strukturelle Fehler der Vergangenheit behebt": Westenberger ist überzeugt, dass die geplante große Lkw-Maut-Novelle eine Win-Win-Situation für Bürger, Unternehmen und Handel schaffen kann und gleichzeitig dem Klima zugute kommt.

Dem Entwurf zufolge wird die Lkw-Maut ab dem 1. Januar 2024 200 Euro pro Tonne CO2 als externe Kosten im Zusammenhang mit dem Klimawandel einschließen. 2024 dürfte diese Anpassung zu zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 6,8 Milliarden Euro führen, die mit dem Wachstum des Güterverkehrs schrittweise steigen werden. Die Änderung zielt darauf ab, den Übergang von herkömmlichen Diesel-Lkw zu alternativen Antriebssystemen und Eisenbahnen zu beschleunigen. Darüber hinaus sollen die Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut, wie vom Koalitionsausschuss am 28. März vereinbart, für die "Mobilität" verwendet werden. Damit soll der Kreislauf der ausschließlichen Finanzierung des Straßenbaus durchbrochen und stattdessen Mittel für die Schieneninfrastruktur bereitgestellt werden.

Westenberger betont jedoch, dass das Gesetz genaue Bestimmungen über die Verwendung der Mittel enthalten muss. Die Details sollten so schnell wie möglich geklärt werden. Die Güterbahnen plädieren für die Einrichtung eines langfristigen Infrastrukturfonds nach Schweizer Vorbild. Dieser würde sicherstellen, dass die Mittel unter strenger Kontrolle durch eine neu zu schaffende gemeinwohlorientierte Infrastrukturgesellschaft in die Bahnen investiert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die weitgehende Befreiung von Lkw mit alternativen Antrieben von der teilweisen Infrastrukturabgabe. Westenberger plädiert dafür, dass eine Infrastrukturabgabe unabhängig von der Antriebsart verpflichtend sein sollte. So tragen auch Elektro-Lkw zum Straßenverschleiß bei und sollten an der Finanzierung beteiligt werden, um neue Finanzierungslücken bei der Straßenerhaltung zu vermeiden.

Für den Schienengüterverkehr beseitigt der Gesetzentwurf erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zwischen Straße und Schiene. Allerdings sind nicht alle Bedenken ausgeräumt: Die Maut soll künftig für alle Straßen gelten, nicht nur für Bundesstraßen, da auch Güterzüge für jeden Kilometer ihrer Strecke Trassenpreise zahlen.

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