In diesem Frühjahr tritt das Luxemburger Eisenbahnprotokoll in Kraft, ein internationales Abkommen, das die Finanzierung von rollendem Eisenbahnmaterial erleichtern soll, indem es eine globale rechtliche Regelung für die Anerkennung und den Vorrang von Sicherungsrechten der Gläubiger schafft. Zu diesen Interessen gehören die Interessen von Leasinggebern, Gläubigern besicherter Darlehen und Verkäufern bei Vorbehaltsverkäufen, bei denen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten bleibt.
Mit dem Protokoll wird ein öffentlich zugängliches, rund um die Uhr geöffnetes internationales Register für diese Beteiligungen eingerichtet, um die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Finanzierung von Eisenbahnvermögen zu erhöhen. Da Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen weltweit immer mehr an Bedeutung gewinnen, kommt das Protokoll zur rechten Zeit, um den Schienenverkehr als umweltfreundlichere Alternative zu anderen Verkehrsträgern zu fördern.
Zur Bedeutung des Protokolls betonte ein Sprecher: "Das Luxemburger Protokoll erleichtert nicht nur eine leichter zugängliche und kosteneffiziente Finanzierung des privaten Sektors für rollendes Material, sondern ermöglicht es den Regierungen auch, mehr Mittel für die Entwicklung kritischer Infrastrukturen bereitzustellen."
Der Erfolg des Luftfahrtprotokolls, einer ähnlichen Vereinbarung im Rahmen des Übereinkommens über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung, hat gezeigt, dass derartige Regelungen die Kosten für die Beschaffung von Eisenbahnausrüstung erheblich senken können. Es wird erwartet, dass das Luxemburger Protokoll ähnliche Vorteile mit sich bringt und eine breite Palette von Eisenbahnausrüstungen von Hochgeschwindigkeitszügen bis hin zu Straßenbahnen und Güterlokomotiven abdeckt.