Italien genehmigt erste H2iseO-Wasserstoffzüge für die Inbetriebnahme im Jahr 2027

Italien genehmigt erste H2iseO-Wasserstoffzüge für die Inbetriebnahme im Jahr 2027
© FNM
Mit dieser Entscheidung tritt das H2iseO-Projekt in seine abschließende Testphase ein; die Aufnahme des kommerziellen Betriebs ist für Anfang 2027 geplant.

Die italienische Eisenbahnsicherheitsbehörde ANSFISA hat die Inbetriebnahmegenehmigung für Wasserstoffzüge auf der Strecke Brescia–Iseo–Edolo in der Lombardei erteilt.

Das Projekt ist Italiens erster Wasserstoffzug-Betrieb und gehört zu den größeren regionalen Wasserstoffzug-Projekten in Europa. Es umfasst 14 Wasserstoffzüge von Alstom, die die derzeitige Diesel-Flotte ersetzen werden, die auf der nicht elektrifizierten Strecke Brescia–Iseo–Edolo verkehrt.

H2iseO wird von FNM, FERROVIENORD und Trenord mit Unterstützung der Region Lombardei gefördert. Das Programm umfasst außerdem Anlagen zur Wasserstoffproduktion und -verteilung, den Ausbau von Bahnhöfen sowie Depot- und Wartungsinfrastruktur für die neue Flotte.

Das Genehmigungsverfahren begann im Jahr 2022 und umfasste FNM, FERROVIENORD, Trenord, Alstom, ANSFISA, Zertifizierungsstellen, Konformitätsbewertungsstellen, Risikobewertungsstellen, Forschungseinrichtungen sowie die Instandhaltungsstelle. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Einführung von wasserstoffbetriebenen Schienenfahrzeugen in den italienischen Rahmen für Eisenbahnsicherheit und Zulassung behandelt.

Bei Rovato laufen derzeit die statischen Abnahmetests für die ersten sieben Züge, die im Rahmen der PNRR-Förderung geliefert wurden. Diese Tests werden in den kommenden Monaten fortgesetzt, während ein weiterer Zug in der zweiten Jahreshälfte 2026 in denselben Prozess aufgenommen wird.

Anschließend werden dynamische Abnahmetests für jeden Zug in Rovato und auf der Strecke Brescia–Edolo durchgeführt. Die Flotte wird dann weitere Testfahrten unter verschiedenen simulierten betrieblichen Bedingungen absolvieren.

Die kommerzielle Inbetriebnahme steht weiterhin unter dem Vorbehalt, dass die im Rahmen der Inbetriebnahmegenehmigung vorgeschriebene Versuchsbetriebsphase abgeschlossen wird.


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