Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf den Eisenbahn- und intermodalen Verkehrssektor in der Europäischen Union (EU) hat.
Die Kabotage, bei der Transportunternehmen aus einem EU-Land in einem anderen tätig sind, unterliegt strengen Vorschriften, insbesondere für den Straßenverkehr, der auf drei Inlandsfahrten innerhalb von sieben Tagen begrenzt ist. Für den intermodalen Verkehr, der verschiedene Transportmethoden wie Schiene und Straße kombiniert, gelten jedoch andere Regeln, wenn es um den Containertransport geht.
In der Vergangenheit war die Branche mit der Unsicherheit konfrontiert, ob die Beförderung von Leercontainern zu oder von Be- oder Entladestellen im kombinierten Verkehr unter die Kabotagebeschränkungen fällt. Dies führte zu Geldstrafen für die Unternehmen, da die deutsche Regierung solche Beförderungen als Kabotage behandelte.
Das EuGH-Urteil stellt klar, dass sowohl leere als auch beladene Containertransporte im Rahmen des intermodalen Verkehrs von den Kabotagevorschriften ausgenommen sind. Wie die Anwaltskanzlei Tigges berichtet, stellt diese Entscheidung eine erhebliche Erleichterung dar und schafft die dringend benötigte Rechtssicherheit für die Eisenbahn- und intermodale Transportbranche. Sie steht im Einklang mit den Bemühungen der Europäischen Kommission, die Kabotagebeschränkungen abzubauen und so ein effizienteres und nahtloses Verkehrsnetz in der EU zu ermöglichen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt nach vorn für die Branche, denn sie sorgt für einen reibungsloseren Betrieb und trägt zum allgemeinen Wachstum und zur Effizienz des intermodalen Verkehrs bei.