215 Millionen Euro, die die Bundesregierung der Deutschen Bahn für Covid zukommen lässt, sind gerechtfertigt, entschied die EK

215 Millionen Euro, die die Bundesregierung der Deutschen Bahn für Covid zukommen lässt, sind gerechtfertigt, entschied die EK
@DB AG / Dominic Dupont

Die Europäische Kommission genehmigt eine staatliche Beihilfe in Deutschland, um die Deutsche Bahn für Schäden zu entschädigen, die ihren Tochtergesellschaften durch die Coronavirus-Pandemie entstanden sind.


Die Europäische Kommission hat eine deutsche Unterstützungsmaßnahme in Höhe von 215 Mio. EUR zugunsten der Deutschen Bahn AG als mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar eingestuft. Die Maßnahme in Form einer Kapitalzuführung soll die Deutsche Bahn AG für die Schäden entschädigen, die ihren Tochtergesellschaften DB Netz AG, DB Energie GmbH und DB Station&Service AG zwischen dem 16. März und dem 31. Mai 2020 aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der geltenden restriktiven Maßnahmen entstanden sind.

DB Netz betreibt die Schieneninfrastruktur in Deutschland. DB Energie betreibt das deutsche Bahnstrom- und Bahntankstellennetz und beliefert Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Bahnstrom und Mineralölprodukten. Das Geschäft von DB Station&Service umfasst die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Haltestellen und die Vermietung von Mietflächen in Bahnhöfen.

Die drei Unternehmen, allesamt Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn AG, erlitten Verluste aufgrund der Coronavirus-Pandemie und der restriktiven Maßnahmen, die Deutschland und andere Länder ergreifen mussten, um die Ausbreitung des Virus zu begrenzen. Die von Mitte März bis Ende Mai 2020 geltenden Beschränkungen hatten insbesondere direkte negative Auswirkungen auf den Schienengüter- und -personenverkehr, was wiederum zu einem Nachfragerückgang bei den von DB Netz, DB Energie und DB Station&Service erbrachten Schieneninfrastrukturleistungen und damit zu einem Umsatzrückgang bei diesen Unternehmen führte.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Coronavirus-Pandemie als außergewöhnliches Ereignis einzustufen ist, da es sich um ein außergewöhnliches, unvorhersehbares Ereignis mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen handelt. Infolgedessen sind außergewöhnliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Pandemie entstandenen Schäden gerechtfertigt.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.

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