Die Kombination von Verkehrsträgern für einen nachhaltigen Güterverkehr: Der neueste Vorschlag der EU

Die Kombination von Verkehrsträgern für einen nachhaltigen Güterverkehr: Der neueste Vorschlag der EU
© Samuel Wölfl on Pexels

Der Vorschlag betont die Verringerung negativer externer Effekte im Vergleich zum reinen Straßenverkehr, ermutigt digitale Plattformen zur Berechnung der Förderfähigkeit und führt Ausnahmen von Fahrverboten ein, um die Terminal- und Infrastrukturkapazität zu optimieren.


Die Europäische Kommission hat einen neuen Vorschlag zur Förderung eines nachhaltigen Güterverkehrs durch die Unterstützung des intermodalen Güterverkehrs, einer Methode, bei der zwei oder mehr Verkehrsträger kombiniert werden, vorgelegt. Diese Initiative zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Güterverkehrs, insbesondere im Vergleich zum Straßenverkehr, zu verbessern. Sie baut auf der bestehenden Richtlinie über den kombinierten Verkehr auf und zielt als Teil des im Juli verabschiedeten Pakets zur Ökologisierung des Güterverkehrs darauf ab, den Güterverkehr mit den Zielen des Green Deal der Europäischen Union in Einklang zu bringen. Der Vorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und dem Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

Adina Vălean, EU-Kommissarin für Verkehr, erklärte, dass angesichts der großen Menge an Gütern, die auf den Straßen der EU transportiert werden, nachhaltige Lösungen zur Kosten- und Emissionskontrolle unerlässlich sind. Der Vorschlag zielt darauf ab, die Rolle des Lkw im Güterverkehr zu erhalten und gleichzeitig nachhaltigere Verkehrsträger wie die Binnenschifffahrt, den Kurzstreckenseeverkehr oder die Schiene zu integrieren, um die externen Transportkosten zu minimieren und die Nutzung des Verkehrsnetzes zum Nutzen der Bürger und der Wirtschaft zu optimieren.

Der überarbeitete Vorschlag zielt darauf ab, die Effizienz und die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Verkehrs zu steigern, indem Operationen bevorzugt werden, die negative externe Effekte um mindestens 40 % im Vergleich zu reinen Straßenverkehren reduzieren. Digitale Plattformen im Rahmen der Verordnung über elektronische Informationen im Güterverkehr (eFTI) werden ein Instrument zur Berechnung der Förderungswürdigkeit darstellen. Außerdem werden Ausnahmen von vorübergehenden Fahrverboten eingeführt, um die Auslastung von Terminals und Infrastrukturen zu verbessern.

Die Mitgliedstaaten werden sich das Wettbewerbsziel setzen, die Kosten für den kombinierten Haus-zu-Haus-Verkehr innerhalb von sieben Jahren um mindestens 10 % zu senken, und sind verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels zu ergreifen. Ein neues EU-Informationsportal für den intermodalen Verkehr wird die Transparenz der nationalen Maßnahmen erhöhen. Die Terminalbetreiber werden verpflichtet, auf ihren Websites grundlegende Informationen über die Dienstleistungen und Einrichtungen ihrer EU-Terminals bereitzustellen.

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