Die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen und Infrastrukturgesellschaften (CER) hat eine Reihe von Vorschlägen veröffentlicht, die darauf abzielen, die anhaltenden Herausforderungen im grenzüberschreitenden Bahnbetrieb in der EU und in den Nachbarländern zu bewältigen.
Zweck der grenzüberschreitenden Vereinbarungen
Grenzüberschreitende Vereinbarungen sind für die Gewährleistung der betrieblichen Kontinuität im internationalen Eisenbahnverkehr von entscheidender Bedeutung, da sie Fahrzeugen und Triebfahrzeugführern die Durchfahrt in Nachbarstaaten ohne vollständige nationale Genehmigung ermöglichen. Diese Vereinbarungen können den Zugang zu nahe gelegenen ausländischen Infrastrukturen ermöglichen und so Kosten und Verwaltungsaufwand reduzieren.
Während es sie in verschiedenen Formen schon vor der EU-weiten Gesetzgebung gab, wurde ihre Aufsicht mit dem 4. Eisenbahnpaket von den Infrastrukturbetreibern (IMs) auf die nationalen Sicherheitsbehörden (NSAs) übertragen. Das Verfahren ist jedoch in den Mitgliedstaaten nach wie vor uneinheitlich.
Die wichtigsten Vorschläge der CER
1.transparente und standardisierte Vereinbarungen
- Die ERA sollte sicherstellen, dass für jeden Grenzabschnitt Vereinbarungen bestehen, und klare Anforderungen an Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) veröffentlichen, die sich nicht auf die Zulassung von Fahrzeugen beschränken.
- Es sollte eine einheitliche europäische Struktur für diese Vereinbarungen festgelegt und von allen NSA verwendet werden.
- Die Abkommen sollten in den Amtssprachen der beiden angrenzenden Länder veröffentlicht werden.
(2)Fahrzeugzulassung für die Verwendung an der Grenze
- Die CER schlägt vor, die Genehmigung auf Grenzbahnhöfe zu beschränken, anstatt eine vollständige Genehmigung für das gesamte Netz des Nachbarlandes zu verlangen.
- Die ERA sollte ermächtigt werden, solche Grenzübertrittsgenehmigungen direkt zu erteilen, wenn der Antragsteller dies wünscht.
- Die Fristen für Zulassungsentscheidungen sollten EU-weit harmonisiert werden (maximal ein Monat für die Vollständigkeitsprüfung, vier Monate für die Entscheidung).
3.einzelne Sicherheitsbescheinigungen (SSC)
- Die SSCs sollten automatisch den Betrieb bis zu den festgelegten Stationen jenseits der Grenze erlauben, wenn der Antragsteller dies in seinem Antrag angibt.
- Die ERA sollte verbindliche Leitlinien herausgeben, um die Einheitlichkeit der NSA-Praktiken für den Grenzzugang zu gewährleisten.
4. dieKommunikationsregelungen
- Für kurze grenzüberschreitende Fahrten sollten die Ausnahmen von den vollständigen Sprachanforderungen beibehalten werden. Das Personal an den Grenzbahnhöfen kann weiterhin die Sprache des Triebfahrzeugführers verwenden, wie dies bereits nach der Richtlinie für Triebfahrzeugführer (TDD) zulässig ist.
5Infrastruktur und Bahnhofswechsel
- Änderungen an der Infrastruktur (z. B. neue Bahnhöfe oder Rangierbahnhöfe) müssen vorhergesehen und in aktualisierte Vereinbarungen aufgenommen werden, um Betriebsstörungen zu vermeiden.
Beispiele für Herausforderungen im Grenzbereich
- Schweiz-Italien (Domodossola-Brig): Ein 30 km langer Abschnitt innerhalb Italiens wird nach Schweizer Vorschriften und mit Schweizer Signalisierung betrieben. In der Schweiz zugelassene Fahrzeuge können diesen Abschnitt ohne vollständige italienische Zulassung benutzen, was einen flexiblen Lok- und Personalwechsel in Domodossola ermöglicht.
- Frankreich-Italien (Ventimiglia-Parco Esterno): Aufgrund einer Verlegung des Rangierbahnhofs um 800 m und einer neuen ETCS-Einführung benötigen die Lokomotiven in Italien nun eine landesweite Zulassung, obwohl das technische Umfeld unverändert ist. Die CER fordert eine Aktualisierung der bestehenden Vereinbarung, um diese Verschiebung zu berücksichtigen.
- Deutschland-Polen/Tschechische Republik: Die Einfahrt von Güterzuglokomotiven in nahegelegene Grenzbahnhöfe wurde trotz technischer Kompatibilität aufgrund des Fehlens von ETCS blockiert. Ohne aktualisierte Vereinbarungen war eine vollständige nationale Genehmigung erforderlich, was zur Annullierung des Dienstplans führte.
- Deutschland-Belgien (Aachen-Hammerbrücke): Belgischer Strom und belgische Signalanlagen reichen bis nach Deutschland, so dass belgische Fahrzeuge Aachen erreichen können, ohne dass Mehrsystemzüge erforderlich sind. Dies wird als funktionierendes Beispiel für flexible Infrastrukturintegration hervorgehoben.
Die CER betont, dass die Harmonisierung und Neubelebung grenzüberschreitender Vereinbarungen ein wesentlicher Schritt zur Schaffung eines wirklich interoperablen einheitlichen europäischen Eisenbahnraums ist. Sie fordert die Europäische Kommission, die ERA und die NSA auf, Transparenz, betriebliche Flexibilität und regulatorische Kohärenz in diesen Vereinbarungen in den Vordergrund zu stellen.