Innerhalb der EU wurde eine politische Einigung über eine neue Verordnung erzielt, mit der die Zuweisung von Eisenbahninfrastrukturkapazitäten in den Mitgliedstaaten geändert werden soll.
Mit der geplanten Verordnung wird ein harmonisiertes Konzept eingeführt, das die Überlastung der Infrastruktur und Koordinierungsprobleme, insbesondere an den Grenzen, lösen soll. Rund 50 % des Schienengüterverkehrs in der EU überquert mindestens eine Grenze, und die Kommission hat festgestellt, dass das bestehende System mit den aktuellen Anforderungen des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht vereinbar ist.
Die neuen Regeln werden zur Einführung einer mehrjährigen strategischen Planung und zu einer Verlagerung hin zu einer früheren und besser koordinierten Fahrplanerstellung führen. Die Verordnung soll 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Nach Angaben der Europäischen Kommission wird der erste Fahrplan nach dem neuen System voraussichtlich im Dezember 2030 in Kraft treten.
Die Verordnung soll eine effizientere Nutzung der Infrastrukturkapazität und eine bessere Koordinierung zwischen den nationalen Netzen ermöglichen. Sie soll auch zur Umsetzung des EU-Plans für den Hochgeschwindigkeitsverkehr beitragen.