Ein neues Abkommen vereinfacht den Bahnverkehr zwischen Polen und der Tschechischen Republik

Ein neues Abkommen vereinfacht den Bahnverkehr zwischen Polen und der Tschechischen Republik
© mdcr.cz

Inhalt des Abkommens ist es, eine gemeinsame Aufsicht über grenzüberschreitend tätige Eisenbahnunternehmen und -betreiber zu gewährleisten und Regeln für den Zugang zu Grenzbahnhöfen in beiden Ländern festzulegen.


Das polnische Amt für Eisenbahnverkehr (UTK) und die tschechische Eisenbahnbehörde (DÚ) haben kürzlich ein Kooperationsabkommen unterzeichnet, das für den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr von großer Bedeutung ist. Die Mitte August unterzeichnete Vereinbarung zielt darauf ab, den Zugverkehr in den gemeinsamen Grenzgebieten beider Länder zu vereinfachen und zu verbessern.

Zu den Kernelementen des Abkommens gehören die gemeinsame Überwachung von Eisenbahnunternehmen und -betreibern, die grenzüberschreitend tätig sind, sowie die Festlegung klarer Protokolle für den Zugang zu Grenzbahnhöfen in beiden Staaten. Darüber hinaus werden bestehende Bahnhöfe entlang von Personenschienenwegen als offizielle Grenzbahnhöfe eingestuft.

"Das Abkommen mit Polen ist nach der Slowakei das zweite Kooperationsabkommen, das die Eisenbahnbehörde abgeschlossen hat. Intensive Verhandlungen werden auch mit Deutschland und Österreich geführt. Hauptzweck der Abkommen ist die Förderung der Eisenbahnsicherheit und der Interoperabilität sowie die Vereinfachung des Verkehrs von Eisenbahnfahrzeugen für Beförderer bei der Einfahrt in die Grenzgebiete der Nachbarländer", sagte Jiří Kolář, Direktor der Eisenbahnbehörde.

Diese Kooperationsvereinbarungen stehen im Einklang mit den Richtlinien der Europäischen Union zur Eisenbahnsicherheit und Interoperabilität, die aus der Einführung des vierten Eisenbahnpakets resultieren. Die Abkommen legen bestimmte Abschnitte fest, die vom grenzüberschreitenden Verkehr betroffen sind, und fördern ein einheitliches Konzept für den Eisenbahnbetrieb. Im Rahmen dieser Vereinbarung müssen Beförderer, die über eine einheitliche Sicherheitsbescheinigung für die Tschechische Republik oder Polen verfügen oder sich im Antragsverfahren befinden, eine Erweiterung ihres Betriebsgebiets auf die in der Vereinbarung aufgeführten Grenzbahnhöfe beantragen.

Ein wichtiger Aspekt des Kooperationsabkommens mit Polen ist die Betonung der gemeinsamen Aufsicht. Dazu gehören die Erarbeitung eines gemeinsamen staatlichen Überwachungsplans und der Austausch einschlägiger Informationen über die Eisenbahnsicherheit.

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