EK: 1,1 Mrd. € für deutsche Regelung zur Unterstützung von Bahnbetreibern, die elektrische Traktion einsetzen

EK: 1,1 Mrd. € für deutsche Regelung zur Unterstützung von Bahnbetreibern, die elektrische Traktion einsetzen
@Deutsche Bahn AG / Jochen Schmidt

Die Europäische Kommission hat 1,1 Milliarden Euro bewilligt, um Bahnbetreiber, die elektrische Antriebe einsetzen, für den jüngsten Anstieg der Strompreise zu entschädigen.


Nach Ansicht der Europäischen Kommission wird diese Maßnahme dazu beitragen, dass der Bahnsektor wettbewerbsfähig bleibt und gleichzeitig die Umweltverträglichkeit der elektrischen Bahn im Einklang mit den Zielen der Kommissionsstrategie für nachhaltige und intelligente Mobilität und dem europäischen Green Deal erhalten bleibt.

Die Regelung gilt für Strom, der zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 verbraucht wird.

Die Genehmigung erfolgt, nachdem Deutschland die Kommission über seine Absicht unterrichtet hat, eine Regelung in Höhe von 1,1 Mrd. EUR zur Unterstützung von Eisenbahnunternehmen im Güter- und Personenverkehr, die elektrische Antriebe einsetzen, einzuführen. Ziel der Regelung ist es, den Eisenbahnunternehmen zu helfen, einen Teil der zusätzlichen Stromkosten zu decken, die sich aus dem außergewöhnlichen Anstieg der Strompreise im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine ergeben. Auf diese Weise soll die Regelung die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene mit elektrischer Traktion unterstützen und aufrechterhalten und damit einen umweltfreundlicheren Verkehrsträger fördern.

Im Rahmen der Regelung werden die Beihilfen in Form von monatlichen Abschlägen auf die Stromrechnungen der Eisenbahnunternehmen im Güter- und Personenverkehr gewährt. Die Stromversorger erhalten dann vom deutschen Staat lediglich eine Rückerstattung für die wirtschaftliche Unterstützung der Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass:

  • Die Regelung ist vorteilhaft für die Umwelt und die Mobilität, da sie den Schienenverkehr mit elektrischer Traktion unterstützt, der weniger umweltbelastend ist als der Straßenverkehr und die Überlastung der Straßen verringert.
  • die Maßnahme ist notwendig und geeignet, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene mit elektrischer Traktion in einer Situation außergewöhnlich hoher Stromkosten zu fördern und zu erhalten
  • die Regelung ist verhältnismäßig, d. h. auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt, da die Beihilfe unter den in den Eisenbahnleitlinien festgelegten Höchstgrenzen bleibt
  • die Beihilfe beschränkt sich darauf, die Wettbewerbsnachteile des Schienenverkehrs mit elektrischer Traktion gegenüber dem Straßenverkehr zu verringern. Daher wird die Maßnahme keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben

Die Kommission hat die deutsche Maßnahme daher nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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