Die Vision des Bundesrates zur Stärkung des Schienengüterverkehrs in den Alpen

Die Vision des Bundesrates zur Stärkung des Schienengüterverkehrs in den Alpen
© hpgruesen on Pixabay

Die Vorschläge, die auf der jüngsten Ratstagung angenommen wurden, konzentrieren sich auf die Anpassung der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Erhöhung der finanziellen Unterstützung für den Schienenverkehr auf kürzeren Strecken.


Der Bundesrat plant, den Schienengüterverkehr durch die Alpen zu stärken, indem er die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ab 1. Januar 2025 an die Teuerung anpasst. Mit diesem strategischen Schritt soll der Schienengüterverkehr gefördert und die Grundlage für eine stärkere finanzielle Unterstützung des Schienenverkehrs auf Strecken unter 600 Kilometern gelegt werden. Diese Vorschläge sind Teil des neuen Verlagerungsberichts, der an der Ratssitzung vom 29. November 2023 verabschiedet wurde.

Die Fertigstellung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) und andere umgesetzte Maßnahmen haben sich positiv auf die Verlagerung des Güterverkehrs ausgewirkt. In der ersten Hälfte des Jahres 2023 erreichte die Schiene einen Marktanteil von 72,7 %, während die Zahl der Lkw-Fahrten trotz eines deutlichen Anstiegs des Gesamtverkehrs deutlich unter 1 Million blieb. Faktoren wie das schwierige Wirtschaftsklima in Europa, zahlreiche Baustellen auf dem Schienennetz und weit verbreitete Zugverspätungen behindern jedoch derzeit die Verkehrsverlagerung. Das gesetzliche Ziel, die Zahl der Lkw-Fahrten auf 650.000 pro Jahr zu begrenzen, bleibt unerreicht.

Der Bundesrat schlägt mehrere wichtige Massnahmen zur Stärkung der Verkehrsverlagerung vor:

  • Anpassung der LSVA: Als Reaktion auf die Inflation werden die LSVA-Tarife ab 1. Januar 2025 um 5% erhöht. Zudem arbeitet der Rat an einem Vorschlag zur Weiterentwicklung des LSVA-Systems, der die Integration von Elektrofahrzeugen vorsieht.
  • Verstärkte Förderung für kürzere Strecken: Eine kürzlich durchgeführte externe Analyse zeigt, dass eine zusätzliche Förderung von Strecken bis zu 600 Kilometern mehr Verkehr auf die Schiene lenken könnte. Diese Initiative würde eine Umverteilung der Mittel erfordern, indem die Ausgleichszahlungen für den Fernverkehr in den nächsten Jahren reduziert werden.
  • Zusätzliche Maßnahmen: Die Rollende Autobahn wird, wie vom Parlament gewünscht, bis 2028 weiterbetrieben. Zudem wird der Bundesrat den Bahnstrompreis für den Güterverkehr nicht wie ursprünglich geplant auf Anfang 2024 erhöhen, sondern bei 12 Rappen pro Kilowattstunde belassen.
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